Lohnsteuer-Außenprüfungen
Die Finanzbehörden können nach § 42g Einkommensteuergesetz (EStG) unangemeldet und „während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ sogenannte Lohnsteuer-Außenprüfungen durchführen. Die Beamten dürfen hierzu „Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben“, ohne Genehmigung betreten.
Mehrergebnis 2019
Im vergangenen Jahr 2019 wurden von insgesamt 2.564.642 Arbeitgebern 89.905 geprüft. Die Spontanprüfungen brachten ein Mehrergebnis von € 810,2 Mio. Die Finanzverwaltung setzte insgesamt 1.963 Prüfer ein.
Stand: 29. Juli 2020
Erscheinungsdatum:
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Wir über uns
Als Steuerberater in Bremerhaven bieten wir neben der klassischen Steuerberatung unter anderem Finanzbuchhaltung, Nachfolgeberatung und Erstellung der Einkommenssteuererklärung an. Unsere Mandanten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Dabei schätzen und pflegen wir den persönlichen Kontakt.