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Fristverlängerung

Als Folge der Coronapandemie beschloss der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ (BGBl 2021 I S 237) eine verlängerte Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019. Die Fristverlängerung gilt für durch Steuerberater angefertigte Steuererklärungen („beratene Fälle“) und endet am 31.8.2021.

Keine Verzugszinsen

Bei fristgerechter Abgabe werden keine Verzugszinsen fällig. Die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit wurde für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert und endet am 30.9.2021. Steuernachforderungen für 2019 sind somit erst ab dem 1.10.2021 zu verzinsen.

Stand: 27. Juli 2021

Bild: igorkol_ter - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir über uns
Als Steuerberater in Bremerhaven bieten wir neben der klassischen Steuerberatung unter anderem Finanzbuchhaltung, Nachfolgeberatung und Erstellung der Einkommenssteuererklärung an. Unsere Mandanten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Dabei schätzen und pflegen wir den persönlichen Kontakt.

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